Fragen währen der Kampagne
Gegenleistungen, auch Dankeschöns, Goodies, Rewards oder Belohnungen genannt, sind ein typisches Element einer Crowdfunding-Kampagne. Gegenleistungen stellen ein Angebot für potenzielle Unterstützer dar. Dabei unterscheiden sich die Gegenleistungen je Crowdfunding-Art. Bei einem auf Spenden basierenden Crowdfunding erhalten die Unterstützer in der Regel eine Spendenquittung. Bei einem auf Gegenleistungen basierenden Crowdfunding sind es hingegen Produkte, Dienstleistungen oder Emotionen wie Dankbarkeit oder gutes Karma. In einem Equity-based oder Lending-based Crowdfunding ist eine typische Gegenleistung eine Rendite.
Wird zum Beispiel ein innovatives oder einzigartiges Produkt entwickelt, können Unterstützer eines auf Gegenleistungen basierenden Crowdfunding schon vor der eigentlichen Markteinführung den Vorverkauf nutzen und ein Exemplar erwerben. Initiatoren einer Crowdfunding-Kampagne haben zusätzlich die Möglichkeit, einzigartige oder individualisierte Gegenleistungen anzubieten, die nur innerhalb der zeitlich begrenzten Aktion zu erwerben sind. Für viele Unterstützer stellt dies einen besonderen Anreiz dar, ein bestimmtes Projekt zu unterstützen. Auch besteht die Möglichkeit durch Gegenleistungen eine direkte Einbindung der Unterstützer zu erreichen. Das ist dann möglich, wenn zum Beispiel eine Gegenleistung die Nennung des Namens der unterstützenden Person im Zusammenhang mit dem Vorhaben beinhaltet. Daraus ergibt sich der Effekt, dass auch über die Kampagne hinaus Unterstützer durch Word-of-Mouth-Marketing das Vorhaben in ihrem Umfeld verbreiten.
Hinweise zur Gestaltung der Gegenleistungen finden Sie hier.
Erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen haben sehr unterschiedliche Zielsummen. Sie reichen von Kleinstprojekten mit wenigen hundert Euro bis hin zu Kampagnen mit einem Umfang von mehreren Millionen Euro. Ein Beispiel für eine Großkampagne ist das Demokratiefestival im Olympiastadion Berlin (https://www.startnext.com/12062020).
Nein, die veröffentlichten Ideen sind generell nicht geschützt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, vor der Veröffentlichung der Idee in einem Crowdfunding zu prüfen, ob ein Schutz beispielweise durch eine Patent- oder Markenanmeldung möglich ist.
Viele Projekte lassen sich nicht ausschließlich durch eine Crowdfunding-Kampagne finanzieren. Sie benötigen auch eine adäquate Kapitalbasis. Ein Vorhaben, in das bereits Kapital geflossen ist, z.B. in Form eigener Kapitaleinlagen oder familiärer bzw. freundschaftlicher Zuwendungen, besitzt einen größeren Handlungsspielraum.
Investoren und Unterstützer, die sich vor möglichen (Insolvenz-)Risiken absichern wollen, überprüfen daher gern im Vorfeld die Kapitalstruktur des Projektes bzw. der Organisation. Ein angemessener Eigenkapitalanteil am Projekt vermittelt Sicherheit und senkt die Investitionshürden der Kapitalgeber.
Ein Großteil der Crowdfunding Plattformen verwendet das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Dabei wird das eingesammelte Geld nur dann ausgezahlt, wenn das Crowdfunding erfolgreich abgeschlossen wird. Das ist der Fall, wenn in einem zuvor festgelegten Zeitraum mindestens 100 % des festgelegten Geldbetrages eingesammelt werden. Wird das Crowdfunding nicht erfolgreich abgeschlossen, wird der eingesammelte Geldbetrag an den Unterstützer zurückerstattet. Der Initiator der Crowdfunding-Kampagne hat in der Regel bis zur Freigabe oder Auszahlung nach erfolgreichem Abschluss des Crowdfundings keinen Zugriff auf die eingesammelten Beträge.
Einzelne Crowdfunding-Plattformen bieten ein flexibles Crowdfunding an. Dabei legt der Initiator eine zu erreichende Zielsumme fest. Die Auszahlung des Geldbetrages ist jedoch nicht an diese gebunden. Ob 100 % oder nur 1 % der Zielsumme erreicht werden, spielt keine Rolle. Der Betrag wird in jedem Fall an den Initiator ausgezahlt. Hier fehlen den Unterstützern und dem Initiator allerdings die positiven, risikomindernden Eigenschaften des Alles-oder-Nichts-Prinzip. Denn grundsätzlich kann man festhalten: auch ein Scheitern bringt einem Crowdfunding Mehrwerte. Bei einer nicht erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne lassen sich viele hilfreiche Informationen für das eigene Vorhaben durch eine konstruktive Evaluation ableiten, z.B. Proof of Market, Proof of Person, Proof of Team.
Die angebotenen Gegenleistungen müssen verpflichtend geleistet werden. Wenn die durch den Initiator der Crowdfunding-Kampagne angebotenen Gegenleistungen nicht erbracht werden können, besteht ein Rückerstattungsanspruch, da der Vertrag zwischen Unterstützern und Initiator nicht erfüllt wurde. Daher besteht auch eine langfristige Verpflichtung.
Es gibt verschiedene Anbieter, Coaches und Gründungsinitiativen, die sich auf die Begleitung von Crowdfunding-Kampagnen spezialisiert haben. Erster Ansprechpartner für das Thema Crowdfunding in Rheinland-Pfalz ist Herr Bernhard Lorig, der das Projekt des Landes, die IDEENWALD-Plattform betreut. Weitere Ansprechpartner finden Sie in unserem rheinland-pfälzischen Netzwerk.