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Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes passiert den Finanzausschuss des Bundestages

Symbolbild Kryptowährung Bitcoin

Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) hat mit einigen Detail-Änderungen am Mittwoch, den 24. April 2024 den Finanzausschuss des Bundestags passiert.

Zusammengefasst beinhalten die Änderungen:

  •  Strengere Anforderungen an das Management von Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Regulierung und Verwahrung von Kryptowerten
  • Ausweitung der europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten 

Das Gesetz dient vor allem dazu, EU-Recht national umzusetzen. Unter anderem wird ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz - KMAG) geschaffen. 

Wie sich die einzelnen Fraktionen im Bundestag dazu positioniert haben, finden Sie auf der Seite des Bundestages zur Anhörung.

Den Link zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz finden Sie hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470

Quelle:  bundestag.de

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